Über 2.000 Jahre vor der seriellen Fertigung des Wohnwagens ließen sich bereits Königin Kleopatra und ihr Geliebter Marcus Antonius von 20 Ochsen in einem wohnlich ausgestatteten Wagen an ihre Urlaubsziele am Mittelmeer ziehen. Bis zur Serienfertigung sollten allerdings noch einige Jahre verstreichen. In Deutschland war es der Handelsvertreter Dethleffs, der 1931 den ersten Wohnwagen fertigte. Er nannte ihn Wohnauto. Dieses war je doch mehr eine Pferdetransportbox als die großzügig mit Kühlschrank, Bett und sanitären Anlagen ausgestatteten mobilen Unterkünften, die wir heute kennen. Bis zur Erfindung des „heutigen“ Wohnmobils dauerte es auch hier noch einige Jahre. In den 1970er Jahren ergänzte das mittlerweile enorm gewachsene Unternehmen Dethleffs ihre Branche um eine flexiblere Alternative: dem Wohnmobil. Denn während der Wohnwagen überwiegend als Ferienhaus auf Campingplätzen genutzt wurde, rückte mit dem Wohnmobil das „echte“ Reisen wieder in den Mittelpunkt.
Aus der Idee Dethleffs ist längst eine milliardenschwere Industrie geworden. So sind in Deutschland mittlerweile über 900.000 Wohnwagen und -mobile zugelassen. Stellt sich nun die Frage nach dem richtigen Versicherungsschutz:
Solange der Wohnwagen nur als „Gartenhäuschen“ genutzt oder fest auf einem Campingplatz abgestellt wird, muss dieser nicht zugelassen und somit auch nicht haftpflichtversichert werden. Für diese Fälle bietet der Versicherungsmarkt gute Lösungen in Form einer (Dauer-)Campingversicherung – sozusagen eine Hausratversicherung für den Wohnwagen. Sie deckt beispielsweise Sturmschäden ab oder Diebstahl von Gegenständen aus dem Wohnwagen. Will man sich hingegen an Kleopatra ein Beispiel nehmen und mit dem Wohnwagen am Auto in die Ferne aufbrechen, ist eine Haftpflicht-/Kaskoversicherung Vorschrift.
Im Gegensatz zu nicht zugelassenen Wohnwagen ist zu beachten, dass Wohnmobile wie jedes andere im Straßenverkehr zugelassene Kfz auch haftpflichtversichert werden müssen. Optional besteht die Möglichkeit, zusätzlich eine Kaskodeckung abzuschließen. Und der Inhalt? Wie bereits erwähnt, ist in feststehenden Mobilheimen sowohl der Inhalt als auch der Wohnwagen selbst über spezielle Wohnwagen/Campingversicherungen versicherbar. Hier besteht der wesentliche Unterschied zu Wohnmobilen: Denn diese muss man nämlich zunächst zwischen den Teilen die mit dem Fahrzeug fest verbunden sind und den losen Teilen unterscheiden. Die fest verbundenen Teile sind als normale Fahrzeugteile in der Kaskoversicherung abgedeckt. Bei beweglichem Inventar gibt es verschiedene Wege, die ans Ziel führen: So bieten die bereits angesprochenen Campingversicherungen umfangreichen Schutz an, aber auch manche Hausrattarife. Hier ist die Formulierung im Bedingungswerk entscheidend.
Sie müssen für sich klären, welche Schäden am und im Wohnwagen/Wohnmobil Sie abgesichert haben wollen. Zögern Sie daher nicht, uns bei aufkommenden Fragen zu kontaktieren. Wir prüfen gern bestehende Policen und finden für Sie die Versicherung, die zu Ihren Plänen passt. Wir wünschen gute Fahrt und einen schönen Urlaub!