In der gewerblichen Sachversicherung (z. B. Inhalts- oder Gebäudeversicherung) ist die vereinbarte Versicherungssumme Dreh- und Angelpunkt der Erstattung im Schadenfall. Sie muss ausreichend hoch ausfallen, um im Falle eines Totalschadens beispielsweise alles an Inventar abzudecken, was vorhanden ist.
Mit der Entschädigungszahlung sollte grundsätzlich eine komplette Neuanschaffung möglich sein, sonst bleiben Sie auf einem Teil der tatsächlich anfallenden Kosten sitzen. Bei kleineren Schäden wirkt sich die Höhe der Versicherungssumme auch dann aus, wenn die vereinbarte Versicherungssumme noch nicht „erreicht“ wurde. Haben Sie beispielsweise einen echten Gesamtwert von 100.000 Euro, versichern aber nur 75.000 Euro, wird dieses Verhältnis der Unterversicherung auch auf einen Schaden übertragen. Da Sie nur 75 % versichert haben, werden bei einem Schaden von 10.000 Euro auch nur 7.500 Euro erstattet. Wer bewusst so verfährt, spielt mit dem Feuer!
Aber auch ohne Absicht kann es schnell zu einer Unterversicherung kommen: die Neuanschaffung einer weiteren Maschine, die Lagerung von georderten Produkten bis zur Abholung oder ein außerordentlicher Einkauf von Vorräten zur Ausnutzung von Sonderrabatten – so kann eine ehemals vereinbarte Versicherungssumme leicht überschritten werden. An eine Nachmeldung denkt man hier nicht immer gleich. Einzelne Versicherer verzichten (zumindest in bestimmten Grenzen) auf die Anrechnung einer Unterversicherung. Dann steht wenigstens die vereinbarte Summe im Schadenfall zur Verfügung.
Wir prüfen gerne für Sie, welche Möglichkeiten es für Ihre Firma gibt, diesen Risikofaktor abzumildern.
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